Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist eine ärztliche Verordnung gültig?
Die Versorgung muss innerhalb 30 Tage erfolgt sein.
Wann leiste ich eine gesetzliche Zuzahlung?
Bei einer volljährigen Person (ab achtzehnten Lebensjahres) beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10% der Abrechnungssumme. Diese liegt zwischen 5 Euro bis 10 Euro.
Wie erhalte ich verordnete medizinische Kompressionsstrümpfe?
Sie kommen morgens vorbei (damit die Maße nicht durch die Schwellungen verfälscht werden), um die Maße Ihrer Beine nehmen zu können und anschließend die Farbe, Größe und das Material auszuwählen.
Wenn ich ein Hilfsmittelrezept erhalten habe, wie ist der Versorgungsablauf?
Entweder wird der zwischen der Krankenkasse und uns vertraglich festgelegte Betrag abgerechnet oder die Kostenübernahme muss zuvor bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Dies geschieht, indem ein Kostenvoranschlag mit Ihrem Rezept elektronisch oder per Fax an die Krankenkasse geschickt wird. Bei Genehmigung oder Ablehnung werden sowohl Sie als auch wir informiert. In manchen Fällen kann dies bis zu mehreren Wochen dauern, aus diesem Grund können Sie Ihr Hilfsmittel gegen eine Barzahlung schneller erhalten.
Ich brauche neue Einlagen, wie gehe ich vor?
Sie können sich bei Ihrem Hausarzt ein Rezept ausstellen lassen, mit welchem Sie anschließend zu uns kommen, wir einen Fußabdruck mit Hilfe eines Trittschaumes nehmen und diese innerhalb von einer Woche abholbereit bei uns liegen, solange es sich um Standardversorgungen handelt.
Wie pflege ich meine Bandage richtig?
Aufgrund des häufigen Hautkontaktes, sollten Sie diese regelmäßig, dem Etikett entsprechend waschen.
Wie wasche ich meine Kompressionsstrümpfe?
Bestmöglich mit der Hand im Waschbecken, mit einem speziellen milden Waschmittel (bei uns im Fachhandel erhältlich), da sonst elastische Strukturen im Strumpf durch zu viel Hitze zerstört werden. Schauen Sie dennoch auf das Etikett im Strumpf.
Wie lange wird ein Kompressionsstrumpf getragen?
Bei täglichem Gebrauch ist die medizinische Wirkung bis zu sechs Monaten gewährleistet. Allerdings können Sie sich jederzeit aus hygienischen Gründen ein zweites Paar pro Jahr bei Ihrem Arzt verschreiben lassen.
Welche Hilfsmittel und Produkte bietet Ihr Sanitätshaus an?
Orthopädietechnik
- Prothesen
- Einlagen
- Orthesen
- Bandagen
- Epithesen
- Bruchbänder
- Korsette
- Spezielle Schuhversorgungen (Orthesenschuhe, Diabetikerschuhe)
Rehabilitationsmittel
- Krankenfahrzeuge jeder Art (Rollstühle, Gehwagen, fahrbare Toilettenstühle, Scooter, etc.)
- Lifter
- Badehilfen
- Pflegebetten
- Alltagshilfen
- Haltegriffe
- Bewegungstrainer
- Antidekubitussysteme
- Sauerstoffgeräte
- Absaugsysteme
Sanitätsfachhandel
- Kompressionsstrümpfe
- Brustprothesen inkl. Bademoden und Dessous
- Medizingeräte (Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, etc.)
- Inkontinenzartikel
- Stomaversorgungen
- Pflegehilfsmittel
- Anziehhilfen
- Moderne Wundversorgungsprodukte
- Alltagshilfen (Bestecke, Anziehhilfen)
Kann man sich Rollatoren, Rollstühle etc. leihen?
Ja, Sie können bei uns für einen gewissen Zeitraum Rollstühle, Rollatoren etc. preislich erwerben. Der preisliche Rahmen ist abhängig von dem Modell des Hilfsmittels und der Dauer des Verleihs. Bei Fragen kontaktieren Sie unsere Reha Abteilung unter der Nummer 05641 7448745.
Wie gehe ich vor, wenn ich eine ärztliche Verordnung für einen Badewannenhaltegriff (oder ähnliches) habe?
Sie reichen das Rezept in einer unserer Filialen ein, oder gehen damit zu Ihrer Krankenkasse, um zu ermitteln, ob wir Sie vertraglich versorgen dürfen. Ist dies der Fall, besucht Sie einer unserer Außendienstler, um das Badezimmer (oder den jeweiligen Raum) besichtigen zu können und zu entscheiden wie und wo das Hilfsmittel angebracht werden kann. Anschließend wird das Hilfsmittel bei Genehmigung angebracht.
Ich habe nach meiner OP im Krankenhaus eine Beinschiene (oder ähnliches) erhalten, bei der alle paar Wochen die Winkel verändert werden müssen, wie gehe ich vor?
Nachdem Sie das Hilfsmittel von uns oder dem Arzt erhalten haben, müssen laut Anordnung des Arztes alle paar Wochen neue Einstellungen vorgenommen werden. Bitte kommen Sie samt dem Beutel und Inhalt zu uns. Die Orthese ist nun leihweise für 12 Wochen Ihre. Danach geben Sie sie einfach in einer unserer Filialen ab.
Ich habe eine ärztliche Verordnung, kann allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht in eine Ihrer Filialen kommen, wie gehe ich vor?
Sie können sich bei Ihrem zuständigen Arzt eine Verordnung ausstellen lassen, auf der das Hilfsmittel „mit Hausbesuch“ notiert ist. Anschließend rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin, der in Ihren Zeitplan passt.